Gesetzesänderungen ab 01.01.2021

Gesetzesänderungen ab 01.01.2021

Unternehmer
• Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist in Kraft. Zukünftig dürfen Mitbewerber keine Erstattung von Kosten verlangen, indem sie Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie den Datenschutz in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden verschicken. Die Höhe der Vertragsstrafe wird ebenso begrenzt. Außerdem können sich Abmahner bei Rechtsverletzungen im Netz nicht mehr aussuchen, vor welchem Gericht sie eine Klage erheben. Das Gesetz soll auch die Voraussetzungen auf eine Anspruchsbefugnis von Abmahnern erhöhen. Daher sollen Mitbewerber zukünftig Unterlassungsansprüche nur dann geltend machen, falls sie, in einem nicht unerheblichem Umfang, Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Auf diese Weise sollen Onlineshops mit Fantasieprodukten ebenso wie insolvente Mitbewerber von den Abmahnungen ausgeschlossen sein. Betroffene von missbräuchlichen Abmahnungen können in Zukunft mehrere Regelbeispiele vorlegen. Dazu können beispielsweise der massenhafte Versand von Abmahnungen oder eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe gehören. Wer eine Abmahnung zu Unrecht erhält, profitiert nun von einem Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die nötige Rechtsverteidigung entsteht.
• Die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben wurden angehoben. In den neuen Bundesländern erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 6.450 Euro auf 6.700 Euro (im Jahr 80.400 Euro), in den übrigen Bundesländern von 6.900 Euro auf 7.100 Euro im Monat (im Jahr 85.200 Euro). In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Grenzen für die Beitragsbemessung im nächsten Jahr bei 8.700 Euro im Monat (West), also 104.400 Euro jährlich, und für die östlichen Bundesländer bei 8.250 Euro pro Monat (99.000 Euro im Jahr). Bundeseinheitlich steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 62.550 Euro auf 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich monatlich 4.837,50 Euro (58.050 Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung steigt im Westen von 82.800 Euro auf 85.200 Euro und im Osten von 77.400 Euro auf 80.400 Euro.
• Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern (verlängert) bis zum 30.06.2021 einen einmaligen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro zahlen.
• Die Insolvenzgeldumlage U3 steigt von bislang 0,06 auf 0,12 Prozent. 2022 soll der Satz auf 0,15 Prozent steigen.

Verbraucher
• Eine neue Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag kann als Werbungskosten abgesetzt werden, maximal aber 600 Euro. Die Fahrtkostenpauschale entfällt für diese Tage.
• Wer Einkäufe im Internet per Kreditkarte bezahlt, benötigt künftig neben den Daten auf der Karte eine Transaktionsnummer (TAN). Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro zudem mit der "Zwei-Faktor-Authentifizierung" freigegeben werden. Ab 15.02. sinkt sie auf 150 und ab 15.03. gilt sie für alle Geschäfte.
• Tanken und Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Hintergrund ist ein neuer CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas. Öl und Diesel kosten rund 8 Cent mehr pro Liter, Benzin 7 Cent und Erdgas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
• Die Abgaben auf Strom sinken. Grund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,756 Cent je Kilowattstunde auf 6,5 Cent reduziert wird.
• Neue 20-Euro-Scheine erhalten eine Beschichtung mit einem Speziallack, der sie haltbarer macht.

Finanzen
• Der Solidaritätszuschlag wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Künftig zahlen nur sog. einkommensstärkere Erwerbstätige ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.000 Euro den Soli.
• Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf 19 Prozent, bzw. 7 Prozent.
• Der Mindestlohn steigt von 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto und ab 01.07. auf 9,60 Euro.
• Bei Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur eine kleine Rente erhalten, wird die Rente automatisch aufgestockt (Grundrente).
• In Ostdeutschland steigen die Renten um 0,72 Prozent.
• Der Grundfreibetrag erhöht sich um 336 auf 9.744 Euro.
• Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind auf 219 Euro, für das dritte auf 225 und ab dem vierten Kind auf 250 Euro.
• Hartz-IV-Empfänger erhalten statt 432 nunmehr 446 Euro.

Gesundheit
• Ärzte übermitteln die Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), künftig elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Dem Arbeitgeber muss der "gelbe Zettel" weiterhin geschickt/ausgehändigt werden.
• Auch Rezepte gibt es künftig papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander, ab 2022 fällt die Papierform weg.
• Medizinisch nicht notwendige Ultraschall-Untersuchungen von Ungeborenen im Mutterleib sind nicht mehr erlaubt.
• Die Frist für die Inanspruchnahme von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Logopädie oder Physiotherapie steigt von 14 Tagen auf 28 Tagen ab der Verordnung.

Auto & Verkehr
• Wer bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.
• Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich stärker am CO2-Ausstoß.
• Die Grüne Versicherungskarte wird weiß, um sie auch online anbieten zu können.
• Motorräder dürfen nur noch mit der Abgasnorm Euro 5 zugelassen werden.
• Wer an seinem Fahrzeug eine gelbe HU-Plakette hat, muss in 2021 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - eine neue Plakette in Rosa.
• Die Bahn will ab Juni 2021 ihren neuen ICE4-XXL einsetzen. Der extra lange ICE hat 13 Zugteile mit insgesamt 918 Sitzplätzen und soll zuerst auf der Strecke Hamburg-Köln-Stuttgart-München eingesetzt werden.
• Fahrschüler müssen künftig eine "Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung" ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung dauert rund zehn Minuten länger und findet nach einheitlichen Kriterien statt.