Änderung des Nachweisgesetzes ab 01.08.2022

Änderung des Nachweisgesetzes ab 01.08.2022

Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Änderung des Nachweisgesetzes mit wichtigen Ergänzungen der "Niederschrift" verabschiedet, welche bereits zum 01.08.2022 in Kraft tritt. Die Nichteinhaltung der alten und neuen Pflichten ist mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt. Die detaillierten Informationen zu den wichtigen Änderungen finden Sie hier: