Corona Soforthilfe: Rückforderungsbescheide rechtswidrig

Corona Soforthilfe: Rückforderungsbescheide rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 16.08.2022 entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirskregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern zum Großteil zurückgefordert hatte, rechtswidrig sind (Az. 20 K 7488/20 u.a.).

I.d.R. forderte die Bezirksregierung von den ausgezahlten 9.000,00 Euro im Rahmen sog. Rückmeldeverfahren etwa 7.000,00 Euro zurück.

Die Schlussbescheide sind rechtswidrig, da die in den Bewilligungsbescheiden zum Ausdruck gebrachte Verwaltungspraxis des Landes nicht mit den in den Schlussbescheiden getroffenen Festsetzungen übereinstimmten. Denn über online-Hinweise im Rahmen der Antragstellung wurde die Erwartung hervorgerufen, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen der Leistungen ausschlaggebend seien. In den Schlussbescheiden wurde jedoch auf einen Liquiditätsengpass abgestellt, der einen Verlust voraussetzte.

Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW ist zugelassen worden.

Wichtig ist, dass alle diejenigen, die sich auf das Urteil berufen wollen, die Klagefrist im Schlussbescheid gewahrt haben (1 Monat ab Zugang), da der Bescheid anderenfalls rechtskräftig geworden ist.