Abwerben von Mitarbeitern

Abwerben von Mitarbeitern

Abwerben von Mitarbeitern

In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt der Konkurrenzkampf um gutes Personal an Bedeutung. Neben dem Rundum-Sorglos-Paket aus Benefits zur Gewinnung oder Bindung von guten Mitarbeitern gehört auch das geschickte Abwerben zur Strategie des cleveren Arbeitgebers. Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Das Abwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich wettbewerbskonform. Arbeitnehmer sind in der Wahl ihres Arbeitgebers frei. Daher dürfen Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfristen den Arbeitgeber wechseln, schlimmstenfalls zur Konkurrenz. Dies ist ein Ausdruck der freien Marktwirtschaft, den andere Arbeitgeber/Wettbewerber in bestimmten Grenzen auch fördern dürfen. Zulässig ist beispielsweise das Anbieten eines höheren Gehalts oder besserer Arbeitsbedingungen. Ebenso ist es erlaubt, gezielt Mitarbeiter mit besonderen Kenntnissen oder Qualifikationen anzusprechen. Selbst ein planmäßiges Vorgehen ist grundsätzlich wettbewerbskonform, solange keine Behinderungsabsicht des Konkurrenten besteht. Insbesondere dürfen Arbeitgeber Headhunter zu Recruitingzwecken einsetzen.

Das Abwerben von Mitarbeitern verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn unlautere Mittel eingesetzt oder unlauterer Ziele verfolgt werden. Näheres finden Sie im Beitrag von Sören Riebenstahl