Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Voraussetzungen für die Verleihung sind
- 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt
- der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse (Fachlehrgang, mind. 120 Zeitstunden) und
- die weisungsfreie Bearbeitung von mind. 120 Fällen, davon mind. 60 Gerichtsverfahren innerhalb von 3 Jahren.
All diese Voraussetzungen erfüllt David und hat damit seine besondere Expertise im Miet- und Wohunngseigentumsrecht unter Beweis gestellt!