Compliance - Scheinselbständigkeit des Interim Manager

Compliance - Scheinselbständigkeit des Interim Manager

Der zeitlich begrenzte und z.T. projektbezogene Einsatz von hoch qualifiziertem Führungs- und Managementpersonal wird aktuell stark nachgefragt. Interim Management ist flexibel, agil und preislich attraktiv. Zunehmend nehmen auch kleinere und mittelständische Unternehmen, z. B. im Fall eines unerwarteten Ausfalls einer Führungskraft, die Leistungen in Anspruch. Eine Beauftragung erfolgt entweder direkt zwischen Interim Manager und Kunden oder über einen Dritten, den sog. Provider. Eine abhängige Beschäftigung soll nach dem Willen der Beteiligten regelmäßig nicht entstehen. Dieser Wille spielt nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedoch keine Rolle – der „Schutz“ der Sozialversicherungspflicht trifft auch den, der ihn weder will noch braucht.

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