Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach

Das gesetzliche Erbrecht in Deutschland ist ein enorm umfangreicher Fachbereich des Rechts, dessen Komplexität die Beteiligten in vielen Fällen schnell überfordern kann. Verankert in Art. 14 des deutschen Grundgesetzes und vertieft im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922–2385 BGB), befasst sich das Erbrecht mit vermögensrechtlichen Folgen bei Todesfällen. Für Laien kann es sich bei der immensen Anzahl an zu berücksichtigenden Paragraphen als schwer erweisen, wichtigen Fragestellungen auf den Grund zu gehen: Wer bekommt mein Vermögen, wenn ich sterbe? Wie kann ich mich vergewissern, dass meine individuellen Wünsche korrekt umgesetzt werden? Wie setze ich ein vorschriftsgemäßes Testament auf?

Die Auseinandersetzung mit posthumen Thematiken mag für viele Menschen eine unangenehme Konnotation aufweisen. Genau aus diesem Grund bieten wir als Anwaltskanzlei unsere Expertise zu den Rechtsnormen von erbrechtlichen Angelegenheiten an. Unsere Fachanwälte zeichnen sich durch ihre Zuverlässigkeit und Erfahrung aus und unterstützen sie nicht nur aus dem juristischen Blickwinkel, sondern beraten Sie auch bei familiär bedingten Komplikationen, die mit einem Erbfall zusammenhängen können. Wir vertreten Sie vollumfassend in allen Bereichen des Erbrechtes, von Erbermittlung, Erbfolgen und Erbschein über Erbengemeinschaften bis hin zu Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Erbschein und Testament im Erbrecht

Todesfälle im freundschaftlichen oder familiären Kreis stellen für Hinterbliebene oftmals eine enorme Herausforderung dar. Während Betroffene mit den emotionalen Folgen zu kämpfen haben, rücken erbrechtliche Auswirkungen und etwaige Enterbungen in den Vordergrund. Bei solchen Anliegen ist es von enormen Vorteil, auf fachkundige Berater zu setzen, um die komplexen gesetzlichen Gegebenheiten runterzubrechen und individuell auf die vorliegende Situation zu beziehen.

Viele der aufkommenden Probleme können jedoch im Vorfeld beseitigt werden. Durch die Aufsetzung eines vollwertigen notariellen Testaments oder eines Erbscheins im Zuge eines privaten Testaments, kann bei Erbfall zahlreichen Erschwernissen vorgebeugt werden.

Wir beraten Sie bei der Erstellung der Dokumente und erläutern für Sie alle gesetzlichen Regelungen des Erbrechts auf verständliche Weise. 

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil - wer erbt was?

Gerade bei der Verteilung der Erbanteile kann das Familienbündnis auf die Probe gestellt werden, vor allem wenn im Vorfeld keine expliziten Dokumente erstellt wurden, in denen der Erblasser Verfügungen über sein Eigentum erteilt. Der deutsche Staat nutzt zu diesem Zweck die vom Gesetz festgelegte Erbfolge, wo in erster Linie Kinder und Ehegatten berücksichtigt werden.

Aber was passiert, wenn Menschen aus dem unmittelbaren Familienumfeld des Verstorbenen ausdrücklich im Testament enterbt werden? Entgegen der fälschlichen öffentlichen Wahrnehmung werden diese Personen grundsätzlich nicht vom Erbanteil ausgeschlossen und besitzen einen gesonderten Anspruch auf den sogenannten Pflichtanteil. Die korrekte und faire Aufteilung der Erbschaft gestaltet sich durch solche Faktoren ohne das nötige Know-How als schwere Angelegenheit.

Unser Spezialistenteam ist stets bemüht, gemeinsam mit Ihnen individuelle Bedürfnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflichtteilansprüche herauszuarbeiten, um eine sachgerechte Lösung für sämtliche Generationen auszumachen.

Erbrechtliche Beratung

Um Ihre gegenwärtige Lage zu durchleuchten und Ihnen bei Ihren Problematiken im Bereich des Erbrechts behilflich zu sein, stehen Ihnen unsere Fachanwälte stets mit Rat und Tat zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, uns auch bei komplizierten familiären Verhältnissen aufzusuchen - unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie mit viel Verständnis und Einfühlungsvermögen und führen Sie auch unter emotional schwierigen Umständen an das Ziel. Auf Wunsch sind wir zudem gerne bereit, als Testamentsvollstrecker zu fungieren.

Zu einer ganzheitlichen Beratung in diesem Themenkomplex gehören auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, über die und deren sehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten wir Sie ebenfalls gerne aufklären. Bitte vermeiden Sie hier frei verfügbare Standardformulare, die nicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie gleich einen Termin. Unsere Anwälte für Erbrecht sind in Bergisch Gladbach und Umgebung für Sie da.


Gerne helfen wir Ihnen auch bei folgenden Rechtsbereichen:

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht

Familienrecht

Mietrecht

Baurecht



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