Anwalt für Verkehrsrecht in Bergisch Gladbach

Laut den Zahlen der FAER-Gesamtstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2019 über 11.000.000 Verkehrsauffälligkeiten registriert. Im Bereich des Verkehrsrechts gibt es also regelmäßig Vergehen, von denen einige so komplex sind, dass es einer Rechtsberatung bedarf.

Mit langjähriger Erfahrung, unter anderem als Anwalt für Verkehrsrecht, ist unsere Kanzlei mit zahlreichen Präzedenzfällen und Verhandlungen vertraut. Dadurch können wir unseren Mandanten eine fundierte und professionelle Beratung bieten.

Was zählt zum Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist ein Bestandteil des Verkehrswesens und umfasst dessen gesetzliche Regelungen. Sämtliche Rechtsnormen, die für die Verkehrsteilnehmer gelten, werden hier zusammengefasst.

Als Verkehrsteilnehmer gelten demnach alle Personen, welche mit einem Kraftfahrzeug, öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch zu Fuß unterwegs sind. Da sich das Verkehrsrecht äußerst komplex und vielfältig darstellt, wird grundsätzlich zwischen den fünf Teilgebieten unterschieden:

  • Verkehrszivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Das überaus umfangreiche Feld des Verkehrsrechts kann den Laien mit seiner fachlichen Tiefe schnell überfordern. Unsere Rechtsexperten beraten Sie kompetent und ganzheitlich zu allen Teilbereichen der Verkehrsrechts und stehen Ihnen bei gerichtlichen Verfahren stets zur Seite.

Welche Regelungen gelten im Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht setzt sich aus vielen Verordnungen und Gesetzen zusammen, die alle Regelungen zum Straßenverkehr festhalten. Die bekanntesten sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darüber hinaus gibt es aber auch das Fahrerlaubnis-Gesetz (FeZ) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche diese ergänzen.

Die genannten Verordnungen und Gesetze sind zum einen Basis für die Einordnung der Delikte, als auch die gesetzliche Grundlage aller folgenden Verhandlungen.

Welche Sanktionen ergeben sich im Verkehrsrecht?

Im Verkehrsrecht ergeben sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog unterschiedliche Sanktionen, welche grundsätzlich in Verwarngelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote gestaffelt sind.

Je nach Vergehen des Deliktes sind entsprechende Strafen zugeteilt, welche sich auch aus mehreren der oben genannten Sanktionen zusammensetzen können.

Speziell im Fall der Punkte in Flensburg gibt es Regelsätze, welche regulieren, wie viele Punkte aufgebaut werden dürfen und wann ein Punkteverfall möglich ist.


Finden Sie mit uns Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe. Auch in folgenden Rechtsbereichen sind wir für Sie da:

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Mietrecht

Baurecht