Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexer Rechtsbereich, welcher viel juristische Expertise erfordert. Das Recht befasst sich mit dem Erwerb und Besitz einer Eigentumswohnung und die damit eingehenden Rechte und Verpflichtungen. Die darunter fallenden Gesetze befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und teilweise im öffentlichen Recht.
Da das Wohnungseigentumsrecht gerne mit anderen Rechtsgebieten kombiniert wird, raten wir bei Streitigkeiten, einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht als Berater hinzuzuziehen, damit sie vollumfassend zu Ihrer persönlichen Situation beraten werden.

Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht nehmen gerne diesen Platz ein und beratschlagen Sie ausführlich zu Ihrer individuellen Rechtslage. Der Anspruch unserer Anwälte besteht darin, unseren Mandanten zu der Wahrnehmung ihrer Rechte zu verhelfen. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende!

Verschiedene Eigentumsarten

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es verschiedene Eigentumsarten, bei denen begrifflich differenziert werden muss.
Zum einen gibt es das Sondereigentum, welches nur dem Wohnungseigentümer zusteht und sich auf einen Teil der Immobilie beschränkt. Besitzt jemand beispielsweise eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, darf er nur über sein Eigentum bestimmen.
Zum anderen spielt das Gemeinschaftseigentum eine zentrale Rolle im Wohnungseigentumsrecht. Zu diesem Eigentum zählen Räumlichkeiten, welche von der Allgemeinheit genutzt werden, wie zum Beispiel ein Treppenhaus, der Hauseingang und auch das Fundament der Immobilie. Dies bezeichnet man auch als Miteigentum.
Letztlich gibt es noch das Teileigentum, welches für Miteigentumsflächen verwendet wird, wenn diese nicht als Wohnraum genutzt werden.
Im Regelfall sind diese Begrifflichkeiten für den durchschnittlichen Bürger eher unbekannt und nicht leicht zu differenzieren. Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht sind diese Bezeichnungen allerdings Gang und Gebe, weshalb Sie bei Streitigkeiten bestenfalls einen Anwalt als Berater hinzuziehen sollten.

Eigentümergemeinschaft

Die meisten Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht finden ihren Ursprung in der Wohnungseigentümergemeinschaft. In dieser Gemeinschaft wird die Beziehung der Gesamtheit der Wohnungseigentümer durch rechtliche Verordnungen und Rechte bestimmt. Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft finden Wohnungseigentümerversammlungen statt, welche zur grundsätzlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf das geteilte Eigentum dienen. Dort werden Beschlüsse über Sanierungen getroffen, wie beispielsweise ein neuer Fassadenanstrich.
Da die Eigentümergemeinschaft aus Menschen mit verschiedenen Interessen besteht, kann es hier zu Meinungsverschiedenheiten kommen, in die teilweise rechtlich eingegriffen werden muss, wenn sich ohne äußere Hilfe keine Lösung findet. In diesem Fall sollte ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht eingeschaltet werden, welcher Sie über Ihre individuelle Situation rechtlich aufklärt und Sie vor dem zuständigen Amtsgericht mit seiner juristischen Expertise vertritt. Hier stehen Ihnen unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht gerne zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über unsere Winter Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung!


Gerne können wir Sie auch in folgenden Rechtsgebieten unterstützen:

Grundstücksrecht

Nachbarrecht

Öffentliches Baurecht (Baugenehmigung u.a.)

Privates Baurecht (GU, Werkverträge u.a.)


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