Ihr Anwalt Dr. Karl-Christoph Bode

Fachanwalt für Strafrecht
Zertif. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Partner

Bergisch Gladbach

Odenthaler Straße 213-215

51467 Bergisch Gladbach

Tel0 22 02 / 93 30-918
Fax0 22 02 / 93 30-20

Assistentin: Frau Ural

Persönliches Statement

Der Beruf des Strafverteidigers beinhaltet den ständigen und engagierten Einsatz für die Rechte und Interessen des Beschuldigten. In klarer Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden, aber auch auf der Suche nach einer „einvernehmlichen” Lösung. Das Ziel ist immer das optimale Ergebnis für den Mandanten!

So habe ich das als selbstständiger Rechtsanwalt seit nunmehr über zwanzig Jahren immer gehalten und bleibe damit der Tradition meiner Familie in dritter Generation treu.

Werdegang

2015 Zert. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
2013 Fusion mit WINTER Rechtsanwälte
2004 Fachanwalt für Strafrecht
1998 Partner bei Dr. Trompetter & Dr. Bode
1997 Zulassung als Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften in Köln

Mitgliedschaften

Deutscher Juristentag e. V.
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e. V.
Vorsitzender des Bewährungs- und Jugendhilfevereins Bergisch Gladbach

Veröffentlichungen

Kommentierungen
- Kohlmann, Steuerstrafrecht, Abgabenordnung § 404 Steuer- und Zollfahndung; Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Januar 2023

Bücher
- Das Wahlrechtsmittel im Strafverfahren, Peter Lang Verlag, 2000

Beiträge
- mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Peters: Ist die Nichtherausgabe der Handakte des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers an den Auftraggeber eine Straftat?, Die Steuerberatung 5/2021, 217-219
- mit Staatsanwalt Dr. Peters (Bonn), Die grenzüberschreitende Abschöpfung von Vermögenswerten im Steuerstrafverfahren, de lege lata und de lege ferenda, ZWH 2020, 233-245 (Teil 1) und Heft 10 Oktober (Teil2)
- Die Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten beim Tatbeteiligten von der Dritteinziehung bei dem Unternehmen, ZWH 2019, 215-218.
- Urteilsanmerkung zur selbständigen Einziehung des Erlangten aus nach § 154a Abs. 2 StPO abgetrennten Teilen der Tat (OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2018 – 3 Ws 222-225/18, ZWH 2019, 64-66.
- Urteilsanmerkung zur Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz in „Altfällen“ (OLG Hamburg, Urt. v. 5.4.2018 – 1 Rev 7/18), ZWH 2018, 230-232.
- mit Staatsanwalt Dr. Peters (Bonn), Vermögensabschöpfung über den Tod hinaus, ZWH 2018, 45-59.
- mit Prof. Dr. Georg Küpper, Absprachen im Strafverfahren, Jura 1999, 351-362 (Teil 1) und Jura 1999, 393-400 (Teil 2).
- mit Prof. Dr. Georg Küpper, Neuere Entwicklungen zur Nötigung durch Sitzblockaden, Jura 1993, 187-194.
- mit Prof. Dr. Georg Küpper: Subjektiver Schadenseinschlag und Zweckverfehlung beim Betrug, JuS 1992, 642-645.







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